Von ABC-Gefahrstoffen können Gefahren bei der Inkorporation
(Aufnahme gefährlicher Stoffe in den Körper) und bei der Kontamination (Verunreinigung von Oberflächen, insbesondere von Kleidung und Haut) ausgehen. Aus diesem Grund kann es erforderlich sein, nicht nur die Atemwege durch Atemschutz, sondern die gesamte Körperoberfläche durch spezielle persönliche Schutzausrüstung zu schützen.
Mögliche Einsatzszenarien sind Unfälle mit gefährlichen Stoffen und Gütern
(z. B. Freisetzung von Gefahrstoffen aus beschädigten Behältern oder Rohrleitungssystemen), ein möglicher Kontakt mit infektiösen Stoffen oder Personen (B-Einsatz) und einer Kontamination mit offenen radioaktiven Stoffen. Diese Gefahren fordern von den Einsatzkräften die Kenntnis über Verwendung von Atemschutz und Körperschutz, daher ist für das Tragen von Körperschutz eine zusätzliche Ausbildung notwendig.
Nach 2-jähriger pandemiebedingter Pause wurden im Landkreis 3 Lehrgänge abgehalten.