Kinderfeuerwehr

KINDERFEUERWEHREN IN BAYERN

Warum Kinderfeuerwehren?

Viele Feuerwehren, verteilt über alle Bezirke, unterhalten bereits seit mehreren Jahren Kindergruppen in ihren Feuerwehren. Woher kommt aber das Interesse, Kinder in die Feuerwehr aufzunehmen? 

In den meisten Fällen verspricht man sich dadurch eine frühe Bindung der Mitglieder an die Feuerwehr. Der demographische Wandel zeigt in vielen Regionen schon deutliche Auswirkungen. Die nachkommende Generation an Jugendlichen wird laut dem Statistischen Bundesamt bedeutend kleiner und der „Wettbewerb“ zwischen den verschiedenen Jugendverbänden steigt. Viele Jugendverbände wie das Jugendrotkreuz oder das THW nehmen Kinder schon früher als die Jugendfeuerwehr (12 Jahre) auf und Befürchtungen, dass dadurch Kinder frühzeitig abgeworben werden und der Jugendfeuerwehr verloren gehen, sind sicher nicht ganz unbegründet. Zusätzlich bietet die Einrichtung einer Kinderfeuerwehrgruppe für viele Feuerwehren eine interessante Möglichkeit der Brandschutzerziehung und Öffentlichkeitsarbeit. Und nicht zuletzt kann die Betreuung einer Kindergruppe eine Tätigkeit sein, die allen Beteiligten viel Spaß macht – nicht zuletzt weil jüngere Kinder häufig sehr begeisterungsfähig für das Thema „Feuerwehr“ sind.

Position des LFV Bayern und der JF Bayern

Der LFV Bayern und die Jugendfeuerwehr Bayern haben dieses Thema eingehend diskutiert und beschlossen, das Eintrittsalter in die Jugendfeuerwehr nicht weiter zu senken. Jedoch besteht die Möglichkeit für den Feuerwehrverein (durch eine Satzungsänderung) bereits Kinder unter 12 Jahren aufzunehmen und für diese eine Kindergruppe anzubieten. 

Für diese Entscheidung gibt es diverse Gründe: Kinder brauchen eine andere Betreuung als Jugendliche und sie sind körperlich noch nicht in der Lage mit den regulären feuerwehrtechnischen Gerätschaften umzugehen. Außerdem sind die meisten Jugendwarte mit der Betreuung der Jugendgruppe mehr als ausgelastet und sollten keine zusätzlichen Aufgaben übernehmen müssen. Um die Kinder bei einer noch längeren „Wartezeit“ auf den Übertritt in den aktiven Dienst nicht zu langweilen, sollten Kinderfeuerwehr und Jugendfeuerwehr inhaltlich und methodisch deutlich abgegrenzt werden. In der Kinderfeuerwehr sollte spielerisches Heranführen an das Thema Feuerwehr und das Erlernen allgemeiner Verhaltensregeln für Notfall im Vordergrund stehen – ähnlich wie in der Brandschutzerziehung.

Mit der Novellierung des Bayerischen Feuerwehrgesetztes sind nun auch Kinder in Kindergruppen Bestandteil der öffentlichen Einrichtung Feuerwehr. Die Kinderfeuerwehren sind eine Vorstufe zur Jugendfeuerwehr, es wird kein Feuerwehrdienst geleistet und die Kinder sind in der gesetzlichen Unfallversicherung mit abgesichert.

Hinweis zur Gesetztesänderung

Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes und des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen wurde im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt, Nr. 11 vom 30.06.2017 veröffentlicht und damit bekanntgemacht. Das Gesetz ist seit dem 01.07.2017 in Kraft.

In Bezug auf Kinderfeuerwehren weisen wir auf folgende Abstimmung zwischen dem StMIBV und der KUVB hin:

Art. 7 Abs. 1 BayFwG lautet künftig wie folgt: „Bei den Freiwilligen Feuerwehren können für Minderjährige ab dem vollendeten 6. Lebensjahr Kindergruppen gebildet werden.“

Dies bedeutet, dass die Kinderfeuerwehren/Kindergruppen, die bislang dem Feuerwehrverein angegliedert sind, nicht automatisch in die gemeindliche Einrichtung Feuerwehr übergehen.

Will die Freiwillige Feuerwehr als gemeindlichen Einrichtung eine Kindergruppe einrichten oder aus dem Feuerwehrverein übernehmen, ist hierfür eine Absprache mit der Gemeinde und deren Zustimmung erforderlich. Erst mit der Zustimmung der Gemeinde wird die Kindergruppe Teil der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr mit der Folge, dass dann auch die Verantwortlichkeit auf den Kommandanten übergeht.

Zugleich gilt ab der Zustimmung der Gemeinde auch der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für die Angehörigen der Kinderfeuerwehren. Im Falle eines Unfalls ist die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) mittels einer (elektronischen) Unfallanzeige zu informieren. Es gelten die gleichen Regelungen und Abläufe wie im Bereich der Jugendlichen und Aktiven der Freiwilligen Feuerwehren.

Ist die Kinderfeuerwehr dem Verein zugeordnet, besteht der Versicherungsschutz über die Gruppenunfallversicherung des LFV Bayern. (Siehe unten)

Die Projektgruppe „Kinder in der Feuerwehr“ der Deutschen Jugendfeuerwehr befasst sich mit verschiedenen Themen (pädagogisches Material, Ausweise, Kleidung, Qualifikation der Betreuenden…) und schlägt bundesweite Empfehlungen vor.

Fest steht aber, dass die Kindergruppen in den Feuerwehren in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich aufgestellt sind und diese Unterschiede bei den Empfehlungen zu beachten sind.

Alle Informationen zur Projektgruppe sind bei der Deutschen Jugendfeuerwehr zu finden.

HANDREICHUNG FÜR DIE KINDERFEUERWEHREN BAYERNS

Der LFV Bayern stellt seinen Mitgliedsfeuerwehren – durch die finanzielle Unterstützung der VKB – kostenlos eine Handreichung für die Arbeit mit Kindern zur Verfügung. Diese Handreichung soll die Betreuer/-innen bei allen Aktivitäten und Unternehmungen mit den Kindern unterstützen. Sie enthält alle elementaren Aspekte ab der Gründung einer Kinderfeuerwehr, über Gruppenstunden, Elternabende oder Ausflüge, bishin zum Übertritt in die Jugendfeuerwehr.

Jede Kinderfeuerwehr hat die Möglichkeit über unseren Onlineshop eine Handreichung kostenlos zu bestellen.

Ebenfalls wurde ein Onlinezugang zur Handreichung erstellt, wo im laufe der Zeit auch Nachlieferungen und Aktualisierungen eingestellt werden. Den Zugang finden Sie hier.

ZUSCHUSS ZUR GRÜNDUNG EINER KINDERFEUERWEHR

Über das Sponsoring des LFV Bayern unterstützt die Versicherungskammer Bayern die LFV-Mitgliedsfeuerwehren bei der Gründung einer Kinderfeuerwehr mit einem einmaligen Zuschuss von 300 Euro. Die Versicherungskammer Bayern fördert damit die Nachwuchsarbeit der bayerischen Feuerwehren und die Brandschutzerziehung.

Der formlose Antrag auf finanzielle Unterstützung muss folgende Punkte enthalten:

  1. Angabe des Gründungsdatums, welches maximal drei Monate im gleichen Kalenderjahr zurückliegen darf
  2. Bankverbindung
  3. Schriftliche Bestätigung des KBR/SBR (mit Unterschrift)

Der Zuschuss ist direkt bei der Versicherungskammer Bayern zu beantragen:

Versicherungskammer Bayern
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Förderung Feuerwehrwesen 
Herrn Florian Ramsl
Postfach 
80530 München

GRUPPENUNFALLVERSICHERUNG FÜR KINDER IN DEN KINDERFEUERWEHREN

Das immer größer werdende Interesse, Kinder unter 12 Jahren bereits mit Feuerwehrthemen vertraut zu machen und dadurch frühzeitig an die Freiwillige Feuerwehr zu binden, veranlasste den LFV Bayern und die JF Bayern schon frühzeitig, sich mit diesem Thema zu befassen.

Schnell zeigte sich, dass unsere Mitgliedsfeuerwehren und Feuerwehrvereine vor allem ein Thema bewegt – der Unfallversicherungsschutz für die Kinder!

Deshalb wurde der LFV Bayern für seine Mitgliedsfeuerwehren tätig und es ist uns gelungen, eine Gruppenunfallversicherung abzuschließen, die die Kinder in den Kindergruppen der Feuerwehrvereine versichert.

Die Versicherung läuft seit dem 01.01.2016.

Eine namentliche Meldung der Kinder an den LFV Bayern bzw. an das Versicherungsunternehmen ist nicht erforderlich.

Ist die Kinderfeuerwehr der kommunalen Feuerwehr unterstellt, gilt automatisch der gesetztliche Versicherungsschutz. (Siehe oben)

Versicherungsleistungen

Versichert sind alle Gesundheitsschädigungen, die ein Kind durch ein Unfallereignis im Zusammenhang mit einer Tätigkeit im Feuerwehrverein oder bei Veranstaltungen des Feuerwehrvereins erleidet. Die Versicherung macht dabei keinen Unterschied zwischen Fremd- und Eigenverschulden, beides ist versichert.

Als Unfall gilt dabei auch,

  • wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.
  • der Tod durch Blitzschlag.
  • Vergiftung, Ersticken und Ertrinken.

Versichert sind weiterhin Infektionen durch Zeckenbiss wie Frühsommer-Meningoenzephalitis und Lyme-Borreliose, sowie unfallbedingte psychische Störungen.

Mitversichert sind auch Unfälle auf dem direkten Weg von der heimatlichen Wohnung nach und von der „dienstlichen“ Tätigkeit bzw. Veranstaltung.

Die Versicherung gilt grundsätzlich weltweit.

Vereinbart wurden folgende Versicherungssummen:

Tod10.000,00 €
Invaliditätsleistung100.000,00 €
Bergungskosten10.000,00 €
Kosmetische OP’s10.000,00 €
Reha-/Kurkostenbeihilfe10.000,00 €
Krankenhaustagegeld50,00 €

Im Rahmen der Invaliditätsleistungen haben wir eine zusätzliche Komfort-Deckung mit Progression vereinbart. Als Beispiel: der Verlust eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels (entspricht nach der Gliedertaxe einer Beeinträchtigung von 60%) würde nach der Standard-Deckung zu einer Versicherungsleistung von 48.000,00 € führen. Bei der von uns vereinbarten Komfort-Deckung würde die Entschädigung in diesem Fall bei 220.000,00 € liegen, also um ein Vielfaches höher.

Wir freuen uns, dass es uns gelungen ist, für unsere Mitgliedsfeuerwehren diese exklusive Leistung zu erreichen! Wir hoffen natürlich, dass es in den Kinderfeuerwehren zu keinen Unfällen kommt und diese Leistungen nicht in Anspruch genommen werden müssen. Sollte dennoch etwas passieren haben wir als LFV Bayern für eine zusätzliche Absicherung unserer Mitglieder durch eine private Unfallversicherung gesorgt.

Wichtig
Für den Versicherungsschutz ist eine namentliche Meldung der Kinder nicht erforderlich. 
Die Versicherung muss allerdings wissen, in welchen Feuerwehren/Feuerwehrvereinen es Kinder unter 12 Jahren gibt und wie viele dies sind.

Hierzu wurden die Kreis- und Stadtfeuerwehrverbandsvorsitzenden aufgefordert die entsprechenden Daten im Rahmen der Erhebung der Mitgliederdaten die entsprechenden Zahlen in unserer Datenbank zu hinterlegen. Veränderungen, die während des Jahres eintreten, müssen aber nicht nochmals gesondert gemeldet werden. Es genügt also eine Jahresmeldung.

Ein Antrag zur Gruppenunfallversichung muss somit nicht gesondert gerstellt werden.

BUNDESKINDERSCHUTZGESETZ – ERWEITERTES FÜHRUNGSZEUGNIS

Aufgrund gesetzlicher Zuständigkeiten (das zuständige Stadt- bzw. Kreisjugendamt schließt grundsätzlich mit den öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe die Vereinbarung) ist es trotz entsprechender Bemühungen nicht möglich gewesen, eine bayernweit einheitliche Lösung und Empfehlung zu erarbeiten. D.h. jeder Kreis bzw. jede Stadt kann hier nach eine eigene Regelung treffen.

Umso wichtiger erschien es uns – und hierfür danken wir der Jugendfeuerwehr Bayern (JF Bayern) – nicht nur eine Information, sondern, soweit möglich, auch eine Übersicht über die Handhabung in den Landkreisen und Städten zu erstellen, die als Muster oder Vorlage für andere Landkreise und Städte dienen könnte. Nachdem JF Bayern und LFV Bayern insbesondere die Handhabung im Landkreis Schwandorf als praktikabel und sinnvoll erachten, stellen wir Ihnen die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung. Dies gilt insbesondere für die Anlage 6 mit der der Datenschutz und der Schutz der Privatsphäre sichergestellt werden kann, da das erweiterte Führungszeugnis bei der Kommune verbleibt und nur eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt wird.

Die Unterlagen sind auf der Internetseite der Jugendfeuerwehr Bayern bereit gestellt.